457. Newsletter

Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Elternbriefe in verschiedenen Sprachen verfügbar

Mit unserem 452. Kita-Newsletter vom 8. Dezember 2021 und unserem 454. Kita-Newsletter vom 15. Dezember 2021 haben wir Sie bereits über die ab dem 10. Januar 2022 geltende Testnachweispflicht für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung informiert. Die Testnachweispflicht gilt nicht für vollständig geimpfte bzw. genesene Kinder, auch diese Kinder können jedoch weiterhin Berechtigungsscheine für eine dreimal wöchentliche Testung erhalten.

456. Newsletter

Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Start der Testnachweispflicht: vertrauensvoll, praktikabel und unbürokratisch

Mit unserem 452. Kita-Newsletter vom 8. Dezember 2021 und unserem 454. Kita-Newsletter vom 15. Dezember 2021 haben wir Sie bereits über die ab dem 10. Januar 2022 geltende Testnachweispflicht für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung informiert.

454. Newsletter

Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Testnachweispflicht ab dem 10. Januar 2022

Mit unserem 452. Kita-Newsletter vom 8. Dezember 2021 haben wir Sie über die ab dem 10. Januar 2022 geltende Testnachweispflicht für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung informiert. Diese Testnachweispflicht wurde nun auch in der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verankert (§ 13 Abs. 2 Satz 1). Danach dürfen Kinder in ihrer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle (Kinderbetreuungseinrichtung) ab dem 10. Januar 2022 nur betreut werden, wenn ihre Personensorgeberechtigten drei Mal wöchentlich einen Nachweis erbringen, dass bei ihrem Kind ein Test auf das Coronavirus mit negativem Ergebnis vorgenommen wurde.


453. Newsletter

Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung

Einladung zum Live-Web-Coaching für Eltern


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mütter, liebe Väter,

die Pubertät (die mittlerweile bei Mädchen wie Jungen schon mit 10 oder 11 Jahren beginnen kann) ist eine Achterbahn der Gefühle und der Verhaltensweisen – nicht nur für Jugendliche, auch für Eltern.

„Brüll mich nicht an! Zerreißprobe Pubertät: Entwicklungsraum für Kinder UND Eltern“ ist das Thema des neunten familienst@rk-Web-Coachings.

452. Newsletter

Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Testnachweispflicht für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres ab 2022


Kinder unter zwölf Jahren können bislang noch nicht geimpft werden. Noch im Dezember 2021 wird mit einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur COVID-19-Impfung für Kinder ab fünf Jahren gerechnet. Für Kinder unter fünf Jahren fehlt es jedoch weiterhin an einem zugelassenen Impfstoff. Um die Corona-Sicherheit in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nochmals zu erhöhen, hat der Ministerrat am 7. Dezember 2021 beschlossen ab dem 10. Januar 2022 eine Testnachweispflicht in der Kindertagesbetreuung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einzuführen.

449. Newsletter

Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)

3G-Regel in Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogischen Tagesstätten

Um den Schutz für Kinder, Beschäftigte und Familien in der Kindertagesbetreuung beim aktuellen Anstieg des Infektionsgeschehens weiter zu gewährleisten, ist eine Ausweitung der Maßnahmen auch in der Kindertagesbetreuung erforderlich.

Bislang galt die 3G-Regel grundsätzlich nur bei Veranstaltungen in Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogischen Tagesstätten bzw. auf Basis des Hausrechts. Ab dem 24. November 2021 gilt die 3G-Regel flächendeckend. Das heißt:

443. Newsletter

Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Umgang mit Krankheitssymptomen bei nicht eingeschulten Kindern

Nicht eingeschulte Kita-Kinder sind aktuell im Vergleich zur Gesamtbevölkerung und insbesondere im Vergleich zu Schulkindern in geringem Maße vom Coronavirus betroffen. Dafür sind sie deutlich häufiger von Erkältungskrankheiten betroffen. Das bedeutet, dass derzeit bei einem erkälteten Kind kein pauschaler Rückschluss auf eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus gezogen werden kann. Dies erlaubt es, Erleichterungen für Kita-Kinder bei den Regelungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen in der Kindertagesbetreuung zu schaffen.


439. Newsletter

Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Impfaufruf des Corona-KiTa-Rates an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas und Kindertagespflegepersonen

Der Corona-KiTa-Rat wendet sich mit einem Impfaufruf an das pädagogische Personal von Kindertagesbetreuungen, den wir mit diesem Newsletter gerne übermitteln wollen. Im Anhang finden Sie außerdem ein Poster zum Aushang in Ihrer Kindertageseinrichtung. Bitte helfen Sie mit, Kinder und Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zu schützen und beteiligen Sie sich an diesem Aufruf.


Vielen Dank!


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung

437. Newsletter

Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Testnachweispflicht für Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung

Mit Wirkung ab dem 20. September 2021 wird eine Testnachweispflicht für nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung eingeführt. Hierdurch soll die Sicherheit für die Beschäftigten, die betreuten Kinder und ihre Familien weiter erhöht werden. Die Ausgestaltung erfolgt dabei in gleicher Weise wie im Schulbereich. Die Pflicht wird in der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verankert.


435. Newsletter

Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Horten

Im Gleichklang mit den Regelungen in den Schulen gibt es auch in den Horten ab dem 14. September 2021 vorerst als besondere Schutzmaßnahme eine strengere Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, um Infektionen durch Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer zu verhindern. Das bedeutet konkret:


434. Newsletter

Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Bewegungsförderung für Kinder in Bayern

Mach mit – Tauch auf! – Schwimmgutscheine für Vorschulkinder


Coronabedingt mussten in den letzten eineinhalb Jahren viele Schwimmlernkurse ausfallen. Aus diesem Grund hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration nun ein Projekt zur Förderung des Frühschwimmerabzeichens (Seepferdchen) gestartet. Zum ersten Schultag am 14. September 2021 erhalten alle Vorschulkinder sowie alle Erstklässlerinnen und Erstklässler einen Gutschein über 50 Euro für einen Kurs zum Erwerb des Seepferdchens.


433. Newsletter

Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Testkonzept in der Kindertagesbetreuung

Mit unserem 431. Kita-Newsletter vom 28. Juli 2021 und dem dazugehörigen Elternbrief (auch verfügbar in Englisch, Türkisch und Leichter Sprache) haben wir Sie darüber informiert, dass das Testkonzept für Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung sowie für Kinder in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen fortgesetzt wird.

Gegen Vorlage eines Berechtigungsscheins erhalten die Familien erneut kostenlose Selbsttests in den Apotheken für zwei Tests pro Woche für ihre Kinder. Die Durchführung der Selbsttests ist für die nicht eingeschulten Kinder freiwillig und nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Kindertagesbetreuung. Die Kinder werden von den Eltern zuhause getestet. Die Testergebnisse müssen nicht dokumentiert und nicht in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle vorgelegt werden. Weitere Informationen für die Familien ergeben sich aus dem hier verlinkten Elternbrief vom 18. August 2021, der auch in Englisch, Türkisch und Leichter Sprache verfügbar ist.

431. Newsletter

Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Testkonzept in der Kindertagesbetreuung ab 1. September 2021

Aktuell befinden sich alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in Bayern im Regelbetrieb. Alle Kinder können ihre Kitas besuchen. Unser Ziel ist es, das neue Kindergartenjahr ab dem 1. September 2021 ebenso zu beginnen und fortzuführen. Auch im kommenden Kindergartenjahr sind Testungen von Kindern und Beschäftigten daher von herausragender Bedeutung. Da es für Kinder aktuell noch keine Impfmöglichkeiten gibt, sind die Testungen vor allem für jüngere Kinder ein wichtiger Baustein für ein sicheres Miteinander in der Kindertagesbetreuung.


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