382. Newsletter

Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Testpflicht für Reiserückkehrende aus Corona-Risikogebieten

Der Ministerrat hat am 22. Dezember 2020 eine Testpflicht für alle Urlaubs- und Familienrückkehrende beschlossen. Das bedeutet konkret: Jeder, der aus einem Corona-Risikogebiet nach Bayern einreist, muss entweder schon bei der Einreise einen negativen Test vorweisen oder umgehend zum Testen gehen. Das gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder

379. Newsletter

Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung ab 16. Dezember 2020

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich aufgrund der noch immer steigenden Infektionszahlen auf weitere Einschränkungen für das öffentliche Leben vom kommenden Mittwoch (16. Dezember 2020) verständigt. Hiervon sind auch die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen betroffen.

Der Bayerische Ministerrat hat am 14. Dezember 2020 beschlossen, die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zu schließen, wobei eine Notbetreuung zulässig bleibt. Wir möchten Sie vorab schon einmal über die voraussichtlich ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020, geltenden Regelungen informieren. „Voraussichtlich“ deshalb, weil der Landtag den Regelungen am Dienstag, den 15. Dezember 2020, noch zustimmen muss. Sollten sich daraufhin noch Änderungen ergeben, so werden wir Sie hierüber gesondert informieren.

Ab Mittwoch, dem 16. Dezember 2020, gilt daher voraussichtlich Folgendes:

Hoffnung und Zuversicht


Kurz vor Weihnachten wollten wir allen Kindern, Eltern und Gemeindemitgliedern mit dieser Überraschung ein kleines Lächeln ins Gesicht zaubern.

Für alle Kinder eine verlaufende Adventsgeschichte zum Aufklappen und für die Erwachsenen eine Schnur mit vielen Bildern und Sprüchen. Diese laden alle herzlich ein zum Verweilen, still werden und nachdenken. Wir wünschen allen frohe Weihnachten und eine schöne Weihnachtszeit.


Bleiben Sie gesund.

376. Newsletter

Rahmenhygieneplan gilt auch über den 30. November 2020 hinaus

Pflicht zur Vorlage eines Attestes entfällt für Kinder

Bund und Länder haben in der vergangenen Woche erneut eine klare Entscheidung zugunsten der Bildung bei Einschränkungen in anderen Bereichen wie Gastronomie, Kultur und Freizeiteinrichtungen getroffen: Die Kindertageseinrichtungen sollen weiterhin geöffnet bleiben.

Der Rahmenhygieneplan entfaltet daher auch über den 30. November 2020 hinaus Wirkung und dient den Kitas weiterhin als Orientierungsrahmen.

Die Erfüllung der Attestpflicht bei Kindern nach durchstandener Erkrankung mit schwererer Symptomatik hat sich in der Praxis mitunter als schwierig erwiesen. Uns haben hierzu immer wieder Rückmeldungen erreicht, dass entsprechende Atteste von den Eltern nicht oder nicht zeitnah zu bekommen waren. Wir haben diese wertvollen Rückmeldungen aus der Praxis zum Anlass genommen, die Frage einer Attestpflicht unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens erneut zwischen den betroffenen Staatsministerien, dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und Vertreter/innen der Kinderärzte zu diskutieren. Ziel dabei war es, eine praktikable Regelung zu erreichen, die gleichzeitig dem Schutzbedürfnis der Beschäftigten und der anderen Kinder gerecht wird.

Elternbrief vom 19. November

Liebe Eltern

Die aktuellen Informationen vom Staatsministerium sind auf unserer Homepage eingestellt und sicherlich von Ihnen auch schon gelesen worden.

Die Lage im Kindergarten hat sich entspannt und somit gehe ich von einem reibungslosen Start am Montag, den 23.11.2020 aus. Das Team hat die Zeit genutzt: Waschen des Spielmaterials, aller Kissen und Decken, Reinigung aller Arbeitsflächen, Erstellen weiterer Gruppenkonzepte, Bearbeitung des Hygieneplanes und Konzepterstellung für unsere Einrichtung für die nächste Zukunft.


375. Newsletter

Änderung des Rahmenhygieneplans

Keine Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Tests für Beschäftigte der Kitas und Kinder bei nur leichten Symptomen


Am 28. Oktober 2020 haben Bund und Länder zusätzliche Corona-Maßnahmen beschlossen, die vorerst bis Ende November 2020 gelten. Es wurde bisher beobachtet, dass eine COVID-19-Erkrankung bei Kindern deutlich milder verläuft als bei Erwachsenen. Es gibt außerdem vermehrt Hinweise darauf, dass speziell jüngere Kinder (unter zehn Jahren) eine geringere Rolle im Infektionsgeschehen spielen. Nur rund 3 % der Kitas in Bayern sind aktuell zum Teil oder ganz geschlossen – in aller Regel nur aufgrund von Verdachtsfällen. Weiterhin haben Kinder ein Recht auf Bildung und unter den Kita- und Schulschließungen in diesem Frühjahr besonders gelitten. Aus diesem Grund haben sich Bund und Länder darauf verständigt, dass die Kindertageseinrichtungen und Schulen möglichst geöffnet bleiben. Die Politik hat damit nicht nur die Bedeutung der Bildung und Betreuung für unsere Kinder hervorgehoben, sondern auch eine klare Entscheidung zugunsten der Bildung bei Einschränkungen in anderen Bereichen wie Gastronomie, Kultur und Freizeiteinrichtungen getroffen. Diese Schwerpunktsetzung für Bildung und Betreuung können wir nur gemeinsam umsetzen. Dabei müssen und werden wir die Rahmenbedingungen stetig im Blick behalten und dort, wo es notwendig und möglich ist, nachsteuern. Uns ist natürlich bewusst, dass jede Änderung für Sie zu einem neuen Mehraufwand in der Umsetzung führt. Wir bitten jedoch um Verständnis dafür, dass wir alle keine Blaupause für eine Pandemie haben und dass manchmal ein längerer zeitlicher Vorlauf, den auch wir uns wünschen, aufgrund der sich stetig verändernden Lage leider nicht möglich ist. Deshalb können wir auch erneute Änderungen in der Zukunft, beispielsweise aufgrund der heutigen Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten, nicht ausschließen.

Elternbrief vom 29.Oktober

Liebe Eltern

Steigende Infektionszahlen, Informationen der Kitaaufsicht, dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelaufsicht (LGL) und neue Handreichungen vom ifp (Staatsinstitut für Frühpädagogik), um nur die wichtigsten Behörden zu nennen, beschäftigen gerade alle MA unserer Einrichtung im Hinblick auf unser weiteres Betreuungskonzept.

Hiermit möchte ich Ihnen die wichtigsten Informationen in Kurzform darlegen. Dabei werde ich Ihnen auch kurze Auszüge aus unseren Anschreiben zukommen lassen.

 

Auszüge Anschreiben Kita-Aufsicht vom 27.10.2020

„ Die jeweilige Stufe bzw. Ampelfarbe der jeweiligen Landkreise gilt nicht automatisch für die Kindertageseinrichtungen. Dies bedeutet konkret: auch wenn sich der Landkreis Ansbach derzeit in Stufe rot befindet, müssen die Kindertageseinrichtungen aktuell nicht nach den im Rahmenhygieneplan des LGL aufgeführten Vorgaben für die Stufen 2 oder 3 (reduzierte Gruppengrößen, eingeschränkter Betrieb, Notbetreuung) arbeiten. Es ist nicht angedacht, derartige Verfügungen zu treffen. Das Gesundheitsamt entscheidet für einzelne Einrichtungen und trifft nötige Anordnungen.“


Elternbrief vom 16.Oktober

 

Liebe Eltern,

im 363.Newsletter wurde ein Drei Stufen Plan beschrieben, welcher seit Beginn des neuen Kindergartenjahres mit einem neuen Rahmen-und Hygieneplan vom LGL greift. Aufgabe der Einrichtungen in Zusammenarbeit mit dem Träger und dem Elternbeirat ist es, ein Konzept zu erstellen wenn die Zahlen an die Grenze von 35 Neufällen, in unserem Landkreis, steigen sollten. Eine weitere Aufgabe besteht darin alle Mitarbeiter und Eltern im Vorfeld zu informieren und ein gutes Miteinander anzubahnen. Dieser Vorgabe werden wir hiermit gerecht und informieren Sie über weitere Schritte in unserer Einrichtung.

Danke an alle Eltern die unsere Umfrage so präzise ausgefüllt und an uns zurückgeben haben. Dies hat unsere Planung und die Transparenz gegenüber dem Träger und dem Elternbeirat bedeutend unterstützt.

Wir haben gemeinsam ein Konzept erarbeitet, welches in erster Linie das Wohl aller unserer Kinder im Blick behält, unsere Eltern entlastet und die Mitarbeiterinnen unserer Einrichtung mittragen können. Das Wohl der Mitarbeiter ist bei einer Pandemie nicht zu unterschätzen, weil sie das Fundament und die Betreuungsgrundlage unserer Einrichtung sind.

363. Newsletter

Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung



Rückkehr in den Regelbetrieb

 

Erläuterung des Drei-Stufen-Plans

 

Zum Start des neuen Kindergartenjahres am 1. September 2020 ist Bayern in den Regelbetrieb zurückgekehrt. Bei einer Verschlechterung des Infektionsgeschehens soll im Sinne eines abgestuften Vorgehens ein eingeschränkter Betrieb bzw. eine eingeschränkte Notbetreuung zur Anwendung kommen. Hiermit wird das im 354. Newsletter vom 22. Juli 2020 dargelegte Vorgehen konkretisiert. Der inzwischen veröffentlichte aktualisierte, seit 1. September 2020 geltende Rahmen-Hygieneplan enthält die folgenden drei Stufen:

358. Newsletter

Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung


Umgang mit Kindern mit leichten Krankheitssymptomen

 

Angepasste Regelungen für die Zeit ab September 2020

 

Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat gemeinsam mit Ärztevertreter/innen einen Leitfaden dazu entwickelt, wie mit Kindern verfahren werden soll, die lediglich leichte Krankheitssymptome, wie zum Beispiel eine verschnupfte Nase, aufweisen.

 

Generell ist der Gesundheitsschutz in den Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflegestellen Aufgabe des Trägers der Einrichtungen. Zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten müssen alle Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflegestellen in Hygieneplänen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen (§ 36 IfSG). Verbindlichkeit gegenüber den Eltern bzw. den Kindern erlangen generelle Maßnahmen des Trägers zum Gesundheitsschutz über den Betreuungsvertrag.

356. Newsletter

Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung


Informationen zur Eingewöhnung in Zeiten von Corona


Start neuer Betreuungsverhältnisse ab September

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Start des neuen Kita-Jahres im September werden zunehmend Fragen zur Gestaltung der Eingewöhnung an uns herangetragen. Auch wird vereinzelt berichtet, dass Kindertageseinrichtungen Eltern bei der Eingewöhnung nicht einbeziehen wollen und das Kind den Übergang in die Kindertageseinrichtung alleine bewältigen soll (zum Teil innerhalb eines Tages).

Auch in Zeiten von Corona steht der Durchführung von Eingewöhnungsprozessen in enger Abstimmung mit den Eltern und unter Beteiligung der Eltern nichts im Wege. Eltern dürfen zu diesem Zwecke die Einrichtungen auch betreten und bei der Eingewöhnung dabei sein.

Eine gute Eingewöhnung ist aus entwicklungspsychologischer Sicht sehr wichtig. Um eine behutsame und erfolgreiche Eingewöhnung durchführen zu können, benötigt das Kind ausreichend Zeit. Nur so kann es eine neue sichere Bindung zu seiner Bezugsperson aufzubauen. Außerdem ist die gemeinsame Gestaltung der Eingewöhnung, also von Fachkräften, Eltern und Kindern, der Grundstock für eine gelingende Bildungs- und Erziehungspartnerschaft. Daher bitten wir bei der Planung neuer Betreuungsverhältnisse Folgendes zu beachten.

Bei der Eingewöhnung, die in der Regel zwei bis drei Wochen dauert, begleiten die Eltern und die Beschäftigten gemeinsam das Kind bei dessen Übergang in die Kindertages-einrichtung. Bei der Planung der Eingewöhnungsphase sind individuelle Faktoren zu berücksichtigen, wie z.B.

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